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Am Anfang steht die Liebe – und nun wollen Sie sich trauen lassen? Wir begleiten Sie gerne auf dem Weg zu diesem besonderen Tag und wünschen Ihnen jetzt schon alles Gute und Gottes Segen für Ihre Ehe.

Im Vorfeld einer Trauung entstehen in der Regel viele Fragen. Wir haben hier einige Informationen für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen und zur Anmeldung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

Kontakt

Hochzeitsvorbereitung – Anmeldung und Formalia

Bitte melden Sie sich frühzeitig in dem jeweiligen Gemeindebüro Ihrer Kirchengemeinde. Zunächst kann nur festgestellt werden, ob Ihr Wunschtermin möglich ist, jedoch noch nicht, welcher Pfarrer oder welche Pfarrerin die Trauung vornimmt. Zirka vier Monate vor Ihrem Trautermin teilt Ihnen das Gemeindebüro Anschrift und Namen des zuständigen Pfarrers / der zuständigen Pfarrerin mit, bei dem / der Sie sich dann selbstständig zur Vereinbarung eines Trauvorbereitungsgesprächs melden. Bitte informieren Sie uns, falls Sie sich für einen anderen Ort entscheiden.

  • Tauf- und Konfirmationsschein (wird nicht benötigt, wenn Sie in Ihrer Konfirmationsgemeinde heiraten)
  • Bescheinigung für die Trauung (wird nicht benötigt, wenn Sie in ihrer Wohnortgemeinde oder einer EGNB-Gemeinde heiraten, sie erhalten den Bogen in ihrer jeweiligen Wohnortgemeinde)
  • Den Bogen Anmeldung zur Trauung. Diesen erhalten Sie hier oder im Gemeindebüro und müssen ihn spätestens vierzehn Tage vor Ihrer Trauung ausgefüllt dem Gemeindebüro zurückgeben
  • Kopie der standesamtlichen Heiratsurkunde. Ohne diesen Nachweis darf ein Pfarrer Sie nicht trauen. Dieser Nachweis wird anschließend im Gemeindebüro für den Eintrag ins Kirchenbuch benötigt und dort aufbewahrt.

Grundsätzlich steht der Trauung eines evangelischen Christen mit einem Partner aus einer anderen Konfession, die dem Ökumenischen Rat der Kirchen angehört, nichts im Wege. Gehört ein Partner der römisch-katholischen Kirche an, besteht die Möglichkeit, dass der zuständige Bischof von der Pflicht zur katholischen Trauung befreien kann (Dispens). Dadurch wird Ihre Eheschließung von der Katholischen Kirche anerkannt, auch wenn sie in einer evangelischen Kirche stattfindet.

Die "Ökumenische Trauung" bietet konfessionveschiedenen Paaren die Möglicheit, dass Pfarrer beider Konfessionen den Traugottesdienst gestaltet. Frühe Absprachen sind hierbei besonder wünschenswert. 

Gehört einer der Partner keiner christlichen Kirche an, bespricht der Pfarrer oder die Pfarrerin mit Ihnen, ob und wie in dieser Situation ein christlicher Traugottesdienst gefeiert werden kann. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt (link) mit uns auf.